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Zahnarzt-Vorsorgeuntersuchungen während Corona wahrnehmen?

Megasonex elektrische ZahnbürstenDie Corona-Pandemie schränkt das gesellschaftliche Leben gerade in extremen Maßen ein. Abstandsregelungen, Masken und Kontaktbeschränkungen lassen menschliche Kontakte schwierig werden. Daher verzichten viele Menschen so weit es geht auf persönliche Treffen. Aber was ist mit medizinischen Untersuchungen? Ist es vertretbar zu einer normalen Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt zu gehen? Welches Infektionsrisiko besteht bei einem Zahnarztbesuch? Und wie können sich alle Beteiligten am besten schützen? Der nachfolgende Text führt die wichtigsten Informationen auf und hilft Ihnen dadurch bei der Entscheidung.

Welches Infektionsrisiko gibt es bei einem Zahnarztbesuch?

Zahnarzt-Vorsorgeuntersuchungen während Corona wahrnehmen?Das SARS-Cov2-Virus vermehrt sich am Anfang der Infektion vor allem im Rachen. Daher können Zahnbehandlungen leicht zu einem hohen Infektionsrisiko führen. Ein Beispiel dafür ist das Bohren. Denn hier entsteht ein feiner Nebel, der Speichel aus Mund und Rachenraum beinhaltet. Beim Zahnarzt gibt es also ein hohes Risiko, dass ein infizierter Patient das Virus an den Zahnarzt und seine Mitarbeiter weitergibt. Eine Infektion kann auch über die Augenschleimhaut erfolgen. Im Gegensatz dazu ist es weniger wahrscheinlich, dass der Zahnarzt und die Mitarbeiter die Infektion an die Patienten weitergeben. Vor allem, wenn alle Beteiligten so weit es möglich ist, einen Mundschutz tragen.

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Welche Hygienemaßnahmen sollte der Zahnarzt treffen?

Der Zahnarzt und die Mitarbeiter sollten bei jedem Kontakt mit Patienten einen guten Mundschutz und Handschuhe tragen. Dies sollte aber in der Regel auch schon vor der Pandemie umgesetzt worden sein. Um eine Infektion über die Schleimhäute zu verhindern, ist auch eine gute Schutzbrille eine wichtige Vorsichtsmaßnahme. Darüber hinaus ist auch davon auszugehen, dass die Zahnärzte weitere Hygieneregeln einhalten. Die Hände aller Mitarbeiter sollten regelmäßig desinfiziert werden. In Zweifelsfällen ist es auch möglich, dass der Patient dem Mund vor der Behandlung mit einer antimikrobiellen Lösung spült. Diese Möglichkeiten wird der Zahnarzt aber mit Ihnen vor der Behandlung besprechen. Fragen Sie im Zweifelsfall nach.

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Wann sollten Sie auf keinen Fall zum Zahnarzt?

Ganz wichtig ist es auch zu wissen, wann Sie auf gar keinen Fall zum Zahnarzt sollten. Besonders wichtig ist es, dass es keine Symptome für eine Infektion gibt. Zu diesen Corona-Symptomen gehören:

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  • Fieber
  • Halsschmerzen
  • Husten
  • Schüttelfrost
  • Kopfschmerzen
  • Kurzatmigkeit
  • Durchfall
  • Erbrechen
  • Geruchs- oder Geschmacksstörungen
  • Müdigkeit
  • Appetitlosigkeit

Auch bei einem begründeten Verdacht sollten Sie nur im größten Notfall eine Praxis aufsuchen. Rufen Sie im Zweifelsfall Ihren Zahnarzt an und schildern Sie Ihren Fall. Bei einem Notfall können Sie unter verstärkten Hygienebedingungen oder in speziell eingerichteten Zentren behandelt werden. Darüber hinaus gilt auch eine besondere Vorsicht, wenn Sie zu einer Risikogruppe zählen.

Hinweis: Wenn Sie Symptome haben, die auf eine Covid-19 Erkrankung hindeuten, sollten Sie immer Ihren Hausarzt anrufen. Gehen Sie nicht ohne Anmeldung zu einem Arzt.

Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen durch Stempel im Bonusheft

Ein wichtiger Grund für das Wahrnehmen der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen liegt auch in den festgelegten Abständen für das Bonusprogramm der gesetzlichen Krankenkassen. Dieses führt bei einem nötigen Zahnersatz zu einem gewissen Plus auf den Zuschuss der Krankenkasse. Allerdings müssen dafür regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen über eine bestimmte Dauer nachgewiesen werden. Um den Nachweis einfach führen zu können, gibt es Bonushefte, in die mit einem Stempel das Datum der Untersuchungen eingetragen wird.

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Dauer der nachgewiesenen regelmäßigen Vorsorgenuntersuchungen Erreichter Bonus
Mehr als fünf Jahre 20 Prozent
Mehr als zehn Jahre 30 Prozent

Allerdings gibt es diesen Bonus nur für einen lückenlosen Nachweis. Für Erwachsene gilt dabei jeweils ein Besuch in jedem Kalenderjahr als regelmäßig. Daher können aktuelle Vorsorgenuntersuchungen ohne Probleme noch bis ans Ende des Jahres verschoben werden. Bei Kindern sind zwei Untersuchungen vorgesehen und zwischen zwei Terminen muss ein Abstand von vier Monaten liegen. Hier kann die Einhaltung dann durch ein Verschieben der Untersuchung erschwert werden. Ob es in der aktuellen Lage auch möglich ist, den Bonus trotz einer eventuellen Lücke im Zeitraum der Pandemie zu bekommen, ist bisher nicht eindeutig geklärt.

Welche Auswirkungen haben verschobene Untersuchungen auf die Zahnärzte?

Das Verschieben von Vorsorgeuntersuchen hat auch ganz konkrete Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Zahnärzte. Denn die Ärzte erhalten von den Krankenkassen nur dann eine Vergütung, wenn die Behandlungen auch stattgefunden haben. Aus diesem Grund können durch gehäufte Absagen der Vorsorgen erhebliche Einbußen beim Umsatz entstehen. Das kann sogar so weit gehen, dass die Zahnärzte ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken müssen.

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Welche Vor- und Nachteile haben zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen während der Corona-Krise?

Nachdem bisher eine Reihe von Argumenten für und gegen die Vorsorgeuntersuchungen während der Corona-Pandemie genannt wurden, kann es schwierig sein, den Überblick zu behalten. Daher sind die wichtigsten Punkte in der folgenden Liste noch einmal übersichtlich zusammengestellt:

  • Eventuelle Probleme können schneller erkannt werden.
  • Probleme können schon am Anfang behandelt werden und die Behandlung wird weniger umfangreich.
  • Die Abstände der Vorsorgeuntersuchen für den Bonus werden nicht überschritten.
  • Ein gesunder Mundraum unterstützt auch das Immunsystem.
  • Die Zahnärzte haben weniger Einbußen bei den Einnahmen.
  • Vor allem für Menschen mit Angst vorm Zahnarzt ist es wichtig, die Situation nicht zu lange zu vermeiden – sonst wird es immer schwerer.
  • Eine Infektion mit dem Coronavirus kann nicht komplett ausgeschlossen werden.
  • Bei manchen Behandlungen kann ein feiner Nebel entstehen, der das Infektionsrisiko für den Zahnarzt und seine Mitarbeiter erhöht.
  • Die Abstandsregelungen können bei einer Zahnbehandlung nicht eingehalten werden.

Fazit – Die Vorsorgeuntersuchungen sind grundsätzlich möglich

Alle wichtigen zahnärztlichen Untersuchungen sind auch während der Corona-Krise möglich. Ob Sie in Ihrem speziellen Einzelfall einen Termin verschieben sollten, klären Sie am besten direkt bei Ihrer Praxis. Diese können Ihnen auch sagen, welche Regelungen für den Besuch gelten. Allgemein können Sie sich an die folgenden Tipps für den Besuch beim Zahnarzt halten:

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  • Tragen Sie eine Alltagsmaske. Sie sollten diese nur für die eigentliche Behandlung absetzen.
  • Nutzen Sie vorhandene Desinfektionsmittel für die Hände.
  • Sorgen Sie dafür, dass Sie pünktlich zum Termin da sind. So kann das Praxisteam besser planen und Wartezeiten kurz halten.
  • Wer kann, sollte allein zum Termin gehen.
  • Begleitpersonen von Kindern sollten während des gesamten Aufenthalts in der Zahnarztpraxis eine Alltagsmaske tragen.
  • Fragen Sie bei Ihrer Zahnarztpraxis vorab nach den geltenden Regeln.

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